Geltung der AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fugo AG, Ermatingen (Stand 13.7.2006)
Die vorliegenden AGB gelten als integrierte Vertragsbestandteile für sämtliche Abmachungen im Zusammenhang mit den von der Fugo AG vertriebenen Produkte und Dienstleistungen, sowohl mit natürlichen, als auch mit juristischen Personen, sei es im Rahmen geschäftlichen, sei es im Rahmen privaten Bedarfs.
Abweichende Bestimmungen bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Erklärung der Fugo AG. Abweichende Bedingungen der Vertragspartner verpflichten die Fugo AG in keiner Weise, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Ausführung von mit Bedingungen versehenen Bestellungen durch die Fugo AG bedeutet nicht deren Genehmigung. Eine solche Lieferung gilt als Offerte zur Vertragsannahme ohne diese Bedingung. Eine derartige Offerte gilt als angenommen, wenn der Vertragspartner die Bestellung nicht innert längstens 10 Tagen seit Zustellung zur Rücksendung der Post übergibt.
Zustandekommen eines Vertrages
Die Angebote der Fugo AG gelten nicht als Offerten zum Vertragsschluss, solange sie nicht ausdrücklich im Einzelfall als bindende Offerten (verbindliche Angebote) bezeichnet sind. An solche verbindliche Angebote ist die Fugo AG während 14 Tagen seit deren Ausfertigung gebunden.
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Fugo AG eine Kundenbestellung bestätigt oder gemäss einer Bestellung ausliefert. Massgeblich für den Inhalt des Vertrages ist ausschliesslich die Auftragsbestätigung, bei Fehlen einer solchen des Lieferscheins und/oder der Rechnung.
Fälligkeit, Nutzen und Gefahr
Die Fugo AG ist zur Lieferung erst verpflichtet, wenn der Rechnungsbetrag vollumfänglich bezahlt ist, ausdrückliche abweichende Vereinbarungen vorbehalten.Der Transport zum Kunden erfolgt auf Gefahr der Fugo AG. Jegliche Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Für Zahlungen in ausländischer Währung gelten die Wechselkurse der Zahlungsstelle der Fugo AG am Tag der Gutschrift auf deren Konto. Die Kosten der Zahlung in Fremdwährung gehen vollumfänglich zu Lasten der Vertragspartner.
Ausdrückliche abweichende Abreden vorbehalten sind sämtliche Rechnungen der Fugo AG zur sofortigen Zahlung fällig.Wird eine offene Rechnung nicht längstens innert 14 Tagen seit Fälligkeit bezahlt, gilt der Vertrag ohne weitere Mahnung oder rechtliche Erklärungen als hinfällig.
Die Fugo AG kann jedoch stattdessen am Vertrag und dessen Erfüllung festhalten, sofern sie dies innerhalb von längstens 5 Werktagen nach Ablauf der Frist gemäss Ziffer 4.3 ausdrücklich schriftlich Erklärt. In diesem Fall wird ein Verzugszins von 12% ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages geschuldet.
Bei vereinbarter Lieferung auf offene Rechnung tritt der Verzug bei unbenütztem Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist, wo eine solche Vereinbarung fehlt der auf der Rechnung aufgeführten Frist (wobei die Frist mit Zustellung der Rechnung, spätestens mit Zustellung der Ware, zu laufen beginnt, ohne weitere Mahnung ein. Der Verzug ist von einem Verzugszins von 12% geschuldet. Die Fälligkeit wird durch keinerlei Einreden des Vertragspartners, wie behauptete Garantie, Gewährleistung, Schadenersatz, Produktehaftpflicht oder andere Ansprüche aufgeschoben. Die Verrechnung mit Forderungen der Vertragspartner jeglicher Art wird ausgeschlossen, respektive der Vertragspartner verzichtet darauf vollumfänglich und im Voraus.
Kosten des Versands
Die Kosten des Versandes innerhalb der Schweiz gelten als im Preis inbegriffen. Verlangt der Vertragspartner eine Expresslieferung, werden die gesamten Versandkosten zum vertraglichen Preis hinzugeschuldet, ohne dass irgendeine Anrechnung der inbegriffenen Normalversandkosten erfolgt.
Beim Versand ins Ausland gehen sämtliche Kosten des Vertragpartners. Zölle, weitere Abgaben wie Mehrwertsteuer und ähnliches zu Lasten des Vertragspartners, ohne dass irgendeine Anrechnung der im Preis inbegriffenen Kosten des Normalversandes innerhalb der Schweiz stattfindet.
Sämtliche Kosten von Rücksendungen gehen vollumfänglich zu Lasten der Vertragspartner, unabhängig vom Grund der Rücksendung, bspw. auch bei Mängeln der Ware.
Lieferfristen
Wird eine Lieferfrist von der Fugo AG nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, gelten die von ihr genannten Lieferzeiten als ungefähre Angaben (Lieferzeit).
Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, der Fugo AG eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzten, sobald die ungefähre Lieferzeit um mehr als die Hälfte überschritten ist. Die Nachfrist ist schriftlich anzusetzen. Sie hat mindestens die Hälfte der ursprünglich genannten Lieferzeit zu betragen. Bei unbenütztem Ablauf der Nachfrist ist der Vertragspartner berechtigt, mit schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und bereits gemachte Zahlungen zurückzufordern, wenn er dies innert 10 Tagen seit Ablauf der Nachfrist erklärt.
Eine Lieferzeit oder verbindlich zugesicherte Lieferfrist oder Nachfrist ruht, solange die Fugo AG aus von ihr zu vertretenden Umständen an der Lieferung gehindert ist, sobald sie dies dem Vertragspartner schriftlich mitteilt.
Die Fugo AG ist jederzeit berechtigt, so lange sie nicht verbindliche Lieferfristen zugesichert hat, ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Kaufpreises vom Vertrag zurückzutreten. Ist eine Lieferfrist ausdrücklich als verbindlich zugesichert worden, ist die Fugo AG bei von ihr nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung der Lieferfrist verunmöglichen, zum Vertragsrücktritt berechtigt, sofern sie dies dem Vertragspartner innert 5 Tagen seit Bekanntwerden eines solchen Umstandes schriftlich anzeigt. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf jegliche Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit derartigen Rücktritten der Fugo AG.
Der Vertragspartner verzichtet auf jegliche Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von unverbindlichen Lieferzeiten oder Nachfristen oder dem Vertragsrücktritt der Fugo AG.
Ausschluss von Zusicherungen und wesentlichen Eigenschaften
Wegen der Vielfalt von Störungsquellen und der je nach Störungsquellen und Umgebung unterschiedlichen Effekte der Produkte, aber auch wegen der Notwendigkeit, diese richtig und in der notwendigen Zahl anzubringen, gelten sämtliche von der Fugo AG in irgendwelcher Form gemachten Beschreibungen der Produkte und ihrer möglichen Effekte nicht als Zusicherung einer Eigenschaft oder Garantie eines Erfolgs, sondern lediglich als Beschreibung, seien sie auf der Website, in Katalogen, Anzeigen/Werbungen jeder Art, Dokumentationen oder irgendwelchen Schriftstücken oder Mitteilungen anderer Art gemacht. Vorbehalten bleiben ausdrückliche schriftliche Zusicherungen durch die Fugo AG.
Im Gegenzug steht dem Vertragspartner ein unkompliziertes Rückgabe- und Widerrufsrecht gemäss Ziffer 10 zu.
Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung
Die gelieferte Ware ist sofort bei Anlieferung sorgfältig zu prüfen und festgestellte Beschädigungen oder Produktionsfehler sind umgehend, längstens aber innerhalb von 5 Werktagen seit Zustellung, schriftlich bei der Fugo AG zu rügen und ausserdem sind die fehlerhaften Produkte sind längstens innert 10 Werktagen seit Lieferung der Ware an die Fugo AG auf Kosten des Vertragspartners zurückzuschicken. Bei Nichtbeachten dieser Fristen verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners.
Der Vertragspartner hat mit Anzeige der Mängelrüge zu erklären, ob er an der Lieferung mängelfreier Ware festhält oder ob er hinsichtlich der fehlerhaften und zurückgeschickten Teile der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und eine entsprechende Rückerstattung des Kaufpreises/ Kaufpreisanteils fordert. Eine Minderung des Preises wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das Unterlassen einer derartigen Erklärung gilt als Rücktritt vom Vertrag.
Jeglicher Schadenersatzanspruch gegenüber der Fugo AG wird ausdrücklich ausgeschlossen, auf welche Gründe auch immer er zurückgeführt werden soll (Lieferung mangelhafter Ware, verspätete Lieferung, Nichtlieferung, unvollständige Lieferung, Falschlieferung, usw.), ebenso der Ersatz für jegliche Mangelfolgeschäden.
Der „wesentliche Abrieb“ der Bedruckung von Magnetfeldausgleichsfolien, optische Knitter im Material, Zerknittern und ähnliches, ob bei Lieferung bestehend oder erst später auftretend, wird ausdrücklich als Nichtmangel bezeichnet (da dies keinerlei Wirkungsverlust zur Folge hat).
Ausschluss und Verbote
Sämtliche Produkte dürfen nur zu zivilen Zwecken eingesetzt oder verkauft werden. Jegliche militärische Nutzung ist ausgeschlossen und untersagt.
Sämtliche Produkte sind weder für einen Einsatz am menschlichen Körper getestet, noch zu diesem Verwendungszweck von irgendeiner Stelle zugelassen. Sie sind weder Heilmittel, noch Arzneimittel. Der Einsatz zu medizinischen Therapien in der Humanmedizin ist vollumfänglich untersagt.
Widerrufs-/ Rückgaberecht
Die nachfolgenden Bestimmungen unter diesem Titel gelten nur für Vertragspartner, die Konsumentinnen oder Konsumenten im Sinne von Artikel 22, GestG sind (Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen).
Der Vertragspartner kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware den Vertrag widerrufen, respektive vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung des Widerrufs oder Rücktritts hat schriftlich oder mit Rücksendung der Ware zu erfolgen.
Die Frist beginnt mit Empfang der Ware. Sie gilt als gewahrt, wenn die schriftliche Erklärung und die Ware vor Fristablauf verschickt wird.
Die Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners.
Ein Widerruf ist nur möglich, solang die Ware noch nicht in Gebrauch genommen ist. Ein normales Prüfen der Ware, wie sie dem Vertragspartner etwa in einem Ladengeschäft möglich wäre, gilt nicht als Ingebrauchnahme. Sind nur einzelne Teile der Lieferung in Gebrauch genommen worden, ist der Widerruf/Rücktritt sowohl für die gesamte Lieferung, wie auch beschränkt auf die noch nicht in Gebrauch genommenen Teile möglich. Die Pflicht der Rückerstattung des Kaufpreises beschränkt sich auf die noch nicht in Gebrauch genommenen Teile.
Retoursendungen dürfen nicht per Nachnahme zurückgeschickt werden. Die Fugo AG kann die Annahme solcher Sendungen verweigern. Nachnahmerücksendungen gelten nicht als Widerrufs- oder Rücktrittserklärungen.
Rückzahlung des Kaufpreises
Wird ein Vertrag aufgrund der vorgenannten Bestimmungen durch die Fugo AG oder einen Vertragspartner gültig widerrufen, verpflichtet sich Fugo AG zur vollumfänglichen Rückerstattung des vom Vertragspartner bereits geleisteten Kaufpreises ohne Abzug irgendwelcher allenfalls bereits gehabter Kosten (Administration, Umtriebe, etc.).
Die Fugo AG verpflichtet sich, den Kaufpreis innert längstens 30 Tagen seit dem Widerruf oder dem Rücktritt vom Vertrag zurückzuzahlen. Die Frist beginnt zu laufen, sobald die Fugo AG über sämtliche zur Ausführung der Rückzahlung notwendigen Angaben des Vertragspartners verfügt (Einzahlungsschein, vollständige Angaben über Bank- und Postkonten, etc.). Eine Rückzahlung gilt dann als fristgerecht, wenn die Rückzahlung dem Konto der Fugo AG bis spätestens am letzten Tag der Frist belastet wird.
Die Fugo AG hat auf den zurückzuzahlenden Kaufpreisen keinerlei Zinsen zu entrichten. Sie hat jedoch ohne irgendwelche Mahnung ab dem 31. Tag nach Erhalt der vollständigen Angaben für eine Rückzahlung einen Verzugszins von 5% zu entrichten.
Begriff der „schriftlichen Erklärung“
Als schriftliche Erklärungen gelten alle in Textform gemachten Äusserungen der Vertragsparteien, unabhängig von der Art der Zustellung. Als schriftliche Erklärungen gelten insbesondere per Post oder Telefax verschickte Briefe und Formularbriefe sowie per Email übermittelte Nachrichten und an Emails angehängte Dokumente.
Geltendes Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit diesen AGB unterstehenden Verträgen und daraus abgeleiteten Ansprüchen gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Anwendung ausländischen Rechtes oder die internationaler Übereinkommen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Für sämtliche Anstände und Auseinandersetzungen aus diesen AGB unterstellten Vertragsverhältnissen gilt als Gerichtsstand der Sitz der Fugo AG, Ermatingen. Vorbehalten bleiben abweichende Gerichtsstände aufgrund zwingender rechtlicher Normen, beispielsweise für Verträge mit Konsumenten im Sinne von Artikel 22 GestG (Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen). Der Fugo AG steht es aber in jedem Fall frei, gegen Vertragspartner an deren Sitz oder Wohnsitz gerichtlich vorzugehen.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein, werden gestützt darauf abgeschlossene Verträge nicht ungültig oder nichtig. Die ungültigen oder nichtigen Bestimmungen sind vielmehr durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, die dem Inhalt der ungültigen oder nichtigen möglichst nahe kommen.
Fugo AG, Ermatingen